REKLAMATIONSORDNUNG FÜR DEN VERKAUF VON WAREN ÜBER DEN E-SHOP www.kava.musetti.cz gültig ab dem 28.11.2023 |
Verkäufer Der Verkäufer ist die Gesellschaft Rausch Café Trade s.r.o., mit Sitz in Mirovická 1118, 182 00 Prag, ID-Nr. 03283216, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht in Prag, Abteilung C, Einlage C 229700. Der Verkäufer ist Mehrwertsteuerzahler. Artikel 1 Die Rechte des Käufers aus mangelhafter Leistung (nachfolgend „Reklamation“) müssen stets gemäß dieser Reklamationsordnung geltend gemacht werden. Angelegenheiten, die nicht durch diese Reklamationsordnung geregelt sind, unterliegen dem Recht der Tschechischen Republik. Der Verkäufer informiert den Käufer über diese Reklamationsordnung in geeigneter Weise und übergibt sie dem Käufer auf dessen Wunsch in Textform. Diese Reklamationsordnung entspricht dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg. sowie dem Gesetz Nr. 324/2022 Slg. über den Verbraucherschutz in der jeweils gültigen Fassung. Artikel 2 Der Käufer kann seine Reklamation beim Verkäufer in dessen Betriebsstätte unter der Adresse Na Dolíku 14/2a, 18400 Prag 8 oder per E-Mail an info@musetti.cz geltend machen. Der Verkäufer stellt während der gesamten Betriebszeit einen Mitarbeiter zur Verfügung, der für die Annahme von Reklamationen zuständig ist. Der Verkäufer ist verpflichtet, eine schriftliche Bestätigung auszustellen, die Folgendes enthält:
Der Käufer ist verpflichtet nachzuweisen, dass er zur Geltendmachung der Reklamation berechtigt ist – insbesondere durch Vorlage eines Kaufnachweises, einer Garantieurkunde oder durch andere glaubwürdige Weise. Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Reklamation wegen eines Mangels geltend zu machen, der bereits zuvor reklamiert wurde und für den ein angemessener Preisnachlass gewährt wurde. Wenn die Geltendmachung des Rechts auf Mängelbeseitigung dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bereitet (z. B. bei Einbaugeräten), kann der Verkäufer den Mangel nach Absprache mit dem Käufer vor Ort oder auf andere Weise begutachten. Der Käufer ist in einem solchen Fall zur Mitwirkung verpflichtet. Artikel 3 Ein Käufer (natürliche Person) kann seine Rechte aus mangelhafter Leistung innerhalb von 24 Monaten ab Übernahme der Ware geltend machen. Bei gebrauchten Waren verkürzt sich diese Frist auf 6 Monate – dies muss auf dem Kaufnachweis oder der Garantiebescheinigung vermerkt werden. Nach Ablauf dieser Frist kann das Recht auf Reklamation nur geltend gemacht werden, wenn Verkäufer und Käufer etwas anderes vereinbaren oder der Hersteller eine zusätzliche Garantie bietet. Ein Käufer (juristische Person mit ID-Nr.) kann seine Rechte innerhalb von 12 Monaten ab Übernahme geltend machen. Bei gebrauchten Waren gilt eine Frist von 1 Monat, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Der Käufer muss seine Rechte unverzüglich nach Feststellung des Mangels geltend machen. Der Verkäufer haftet nicht für die Verschlechterung des Schadens, wenn der Käufer die Ware trotz Kenntnis des Mangels weiterhin nutzt. Bei berechtigter Reklamation wird die Frist während der Reparatur gehemmt. Im Falle eines Austauschs beginnt keine neue Frist zu laufen. Die Reklamationsfrist stellt keine Lebensdauer des Produkts dar. Artikel 4 Der Verkäufer ist verpflichtet, über die Annahme der Reklamation sofort, in komplizierten Fällen innerhalb von 3 Werktagen zu entscheiden. Die Frist verlängert sich um die Dauer der Fachbegutachtung. Die Reklamation einschließlich der Beseitigung des Mangels muss spätestens innerhalb von 30 Tagen erledigt werden, sofern keine längere Frist vereinbart wurde. Der letzte Tag der Frist, der auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, wird auf den nächsten Werktag verschoben. Der ungenutzte Fristablauf wird als wesentliche Vertragsverletzung gewertet. Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne Zustimmung des Verkäufers die gewählte Art der Erledigung zu ändern, es sei denn, die ursprünglich gewählte Lösung ist nicht mehr möglich oder zumutbar. Der Käufer muss die reklamierte Ware innerhalb von 30 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem die Reklamation spätestens erledigt sein sollte, abholen. Danach ist der Verkäufer berechtigt, ein angemessenes Lagergeld zu verlangen oder die Ware auf Rechnung des Käufers zu verkaufen. Der Verkäufer muss den Käufer im Voraus über diesen Vorgang informieren und eine zusätzliche Frist zur Abholung setzen. Artikel 5 Der Verkäufer erklärt, dass die Ware gemäß § 2161 des Bürgerlichen Gesetzbuches übergeben wird, insbesondere dass:
Bei Nichteinhaltung hat der Käufer Anspruch auf Ersatzlieferung, Reparatur oder Rücktritt vom Vertrag, wenn es sich nicht nur um einen unwesentlichen Mangel handelt. Ist die Mängelbeseitigung ohne Verzögerung möglich, besteht nur Anspruch auf kostenlose Mängelbeseitigung. Artikel 6 Die Haftung für Mängel, die innerhalb von 24 Monaten auftreten und nicht unter Artikel 5 fallen, richtet sich nach dem Schweregrad der Vertragsverletzung. Ein wesentlicher Mangel liegt vor, wenn der Käufer den Vertrag bei Kenntnis des Mangels nicht abgeschlossen hätte. Der Käufer kann Ersatz, Reparatur, Preisnachlass oder Rücktritt verlangen. Bei unwesentlicher Vertragsverletzung hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder angemessenen Preisnachlass. Im Falle wiederholter oder mehrfacher Mängel gelten Sonderrechte. Der Verkäufer haftet nicht für Mängel:
Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verbraucher über das Ergebnis der Reklamation zu informieren und eine schriftliche Bestätigung mit Datum, Art und Dauer der Erledigung oder Ablehnungsbegründung auszustellen. Artikel 7 Bei berechtigter Reklamation hat der Käufer Anspruch auf Erstattung angemessener Kosten. Wird die Reklamation als unbegründet abgelehnt, können die Parteien einen unabhängigen Gutachter hinzuziehen. Bei Uneinigkeit kann der Käufer außergerichtliche Systeme oder das zuständige Gericht in Anspruch nehmen. Artikel 8 Wurde vom Verkäufer eine Garantie über die gesetzliche Pflicht hinaus gewährt, so gelten die Bedingungen dieses Reklamationsverfahrens, sofern im Garantiebeleg oder Vertrag nichts anderes bestimmt ist. Reklamationsordnung Rausch Café Trade s. r. o. |