Reklamationslinie

REKLAMATIONSVERFAHREN

ZUM VERKAUF VON WAREN ÜBER EINEN ONLINE-SHOP. www.kava.musetti.cz

platný od 6.1.2023.

 

Verkäufer

Der Verkäufer ist die Firma Rausch Café Trade s.r.o., mit Sitz in Mirovická 1118, 182 00 Prag, Unternehmensidentifikationsnummer 03283216, eingetragen im Handelsregister beim Stadtgericht Prag, Abschnitt C, Einlage Nummer C 229700. Der Verkäufer ist Mehrwertsteuerpflichtig.

 

Artikel 1.

Das Einführungsgesetz.

Die Rechte des Käufers im Falle von Mängeln (nachstehend als "Reklamation" bezeichnet) müssen immer gemäß dieser Reklamationsordnung geltend gemacht werden. Angelegenheiten, die nicht durch diese Reklamationsordnung geregelt sind, unterliegen dem Rechtsrahmen der Tschechischen Republik. Der Verkäufer wird den Käufer angemessen über diese Reklamationsordnung informieren und ihn auf Anfrage in Textform zur Verfügung stellen. Diese Reklamationsordnung entspricht dem Gesetz Nr. 89/2012 und dem Gesetz Nr. 324/2022 über den Schutz von Verbrauchern in der geltenden Fassung.

 

Artikel 2

Anwendung einer Reklamation

Der Käufer hat das Recht, eine Reklamation beim Verkäufer in dessen Geschäftsräumen an der AdresseNa Dolíku 14/2a, 18400 Praha 8 oder per E-Mail geltend zu machen.info@musetti.cz . Der Verkäufer stellt sicher, dass während der gesamten Geschäftszeit ein Mitarbeiter zur Entgegennahme von Reklamationen bevollmächtigt ist.

Der Verkäufer ist verpflichtet, eine schriftliche Bestätigung auszustellen:

  • Wann der Käufer sein Recht geltend gemacht hat.
  • Was ist der Inhalt einer Reklamation
  • Die Art und Weise, wie eine vom Verbraucher beantragte Reklamation bearbeitet wird.
  • Die Kontaktdaten des Käufers zur Benachrichtigung über die Bearbeitung der Reklamation.

 

Der Käufer ist verpflichtet, nachzuweisen, dass er das Recht hat, eine Beschwerde geltend zu machen, insbesondere durch Vorlage des Kaufdatums, entweder durch Vorlage einer Verkaufsquittung, einer Bestätigung der Verpflichtungen des Verkäufers aus einer fehlerhaften Leistung eines Garantiescheins oder auf andere glaubwürdige Weise. Der Käufer ist nicht berechtigt, eine Beschwerde über einen Mangel geltend zu machen, der bereits in der Vergangenheit beanstandet wurde, wenn dafür ein angemessener Preisnachlass gewährt wurde.

Wenn die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen für den Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde, insbesondere weil die Ware nicht auf herkömmliche Weise an den Ort der Reklamation geliefert werden kann oder es sich um Waren handelt, die installiert oder Teil einer Immobilie sind, wird der Verkäufer nach Absprache mit dem Käufer entweder vor Ort oder auf andere Weise den Mangel prüfen. In einem solchen Fall ist der Käufer verpflichtet, dem Verkäufer die notwendige Unterstützung zu gewähren. 

 

Artikel 3

Frist zur Geltendmachung von Rechten

Ein Käufer (eine natürliche Person) kann seine Rechte aus einer mangelhaften Leistung innerhalb von 24 Monaten nach Übernahme der Ware geltend machen. Bei gebrauchter Ware kann die Frist zur Geltendmachung von Rechten aus einer mangelhaften Leistung auf 6 Monate verkürzt werden, solch eine Verkürzung der Frist wird vom Verkäufer in der Bestätigung der Pflichten aus einer mangelhaften Leistung oder auf der Verkaufsrechnung vermerkt. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche aus einem Mangel beim Verkäufer nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes oder der Verkäufer oder Hersteller gewährt eine besondere Garantie für die Qualität, die über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht.

Ein Käufer (eine juristische Person mit einer Unternehmensregistrierungsnummer) kann seine Rechte aus einer mangelhaften Leistung innerhalb von 12 Monaten nach Übernahme der Ware geltend machen. Bei gebrauchter Ware wird die Frist zur Geltendmachung von Rechten aus einer mangelhaften Leistung auf 1 Monat verkürzt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche aus einem Mangel beim Verkäufer nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren etwas anderes oder der Verkäufer oder Hersteller gewährt eine besondere Garantie für die Qualität, die über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinausgeht. 

Ein Käufer wird seine Rechte aus einer mangelhaften Leistung ohne unnötige Verzögerung geltend machen, nachdem er festgestellt hat, dass die Ware einen Mangel aufweist. Der Verkäufer haftet nicht für die Erweiterung des Schadensumfangs, wenn der Käufer die Ware trotz Kenntnis des Mangels nutzt. Wenn der Käufer einen Anspruch aus einem Mangel gegenüber dem Verkäufer berechtigt geltend macht, läuft die Frist zur Geltendmachung von Rechten aus einer mangelhaften Leistung nicht während der Zeit, in der die Ware repariert wird und der Käufer sie nicht nutzen kann.

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines Austauschs der Ware im Rahmen der Bearbeitung einer Reklamation keine neue Frist zur Geltendmachung von Rechten aus einer mangelhaften Leistung läuft.

Die Frist zur Geltendmachung von Rechten aus einer mangelhaften Leistung kann nicht als Festlegung der Lebensdauer der Ware angesehen werden, da diese je nach Eigenschaften des Produkts, seiner Wartung und Pflege, der korrekten und intensiven Nutzung oder einer Vereinbarung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer unterschiedlich sein kann.

Artikel 4

Bearbeitung einer Reklamation

Der Verkäufer ist verpflichtet, über die Annahme der Reklamation sofort zu entscheiden und in komplexeren Fällen innerhalb von drei Werktagen zu antworten. Diese Frist umfasst nicht die Zeit, die für die fachliche Beurteilung des Mangels erforderlich ist. Der Verkäufer muss dem Käufer eine schriftliche Bestätigung ausstellen, in der das Datum und der Ort der Einreichung der Reklamation, die Beschreibung des beanstandeten Mangels, die vom Käufer gewünschte Art der Bearbeitung der Reklamation sowie die Art und Weise, wie der Käufer über deren Bearbeitung informiert wird, angegeben sind. Die Reklamation einschließlich der Behebung des Mangels muss ohne unnötige Verzögerung und spätestens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung der Reklamation bearbeitet werden, sofern der Verkäufer und der Käufer sich nicht auf eine längere Frist einigen. Wenn der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt, ist der nächste Werktag der letzte Tag der Frist Das Verstreichen dieser Frist gilt als wesentliche Verletzung des Vertrags. Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Käufer den Weg und die Dauer der Bearbeitung der Reklamation schriftlich zu bestätigen. Ohne die Zustimmung des Verkäufers darf der Käufer die einmal gewählte Art der Bearbeitung der Reklamation nicht ändern, es sei denn, der vom Käufer gewählte Weg kann überhaupt nicht oder nicht rechtzeitig umgesetzt werden.

Der Käufer ist verpflichtet, die reklamierte Ware innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem die Reklamation spätestens bearbeitet worden sein sollte, abzuholen. Nach Ablauf dieser Frist ist der Verkäufer berechtigt, angemessene Lagergebühren zu berechnen oder die Ware auf Kosten des Käufers selbst zu verkaufen. Der Verkäufer muss den Käufer im Voraus über diesen Vorgang informieren und ihm eine angemessene zusätzliche Frist für die Abholung der Ware einräumen.  

Artikel 5

Qualität bei Übernahme

Der Verkäufer erklärt, dass die Ware gemäß § 2161 des Bürgerlichen Gesetzbuches an den Käufer übergeben wird, das heißt:

die Ware hat Eigenschaften, die zwischen dem Käufer und dem Verkäufer vereinbart wurden, und falls keine Vereinbarung getroffen wurde, hat sie Eigenschaften, die vom Verkäufer oder Hersteller beschrieben wurden oder die der Käufer aufgrund der Art des Produkts und aufgrund der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat.

-die Ware ist für den Zweck geeignet, für den der Verkäufer sie angegeben hat oder für den sie üblicherweise für eine Sache dieser Art verwendet wird, die Ware ist in angemessener Menge, Größe oder Gewicht vorhanden und die Ware entspricht den Anforderungen gesetzlicher Vorschriften. 

Wenn die Ware bei der Übergabe an den Käufer nicht den oben genannten Anforderungen entspricht, hat der Käufer das Recht, eine neue mangelfreie Ware zu erhalten, sofern dies aufgrund der Art der Sache angemessen ist. Wenn der Mangel nur einen Teil der Sache betrifft, kann der Käufer nur den Austausch des Teils verlangen. Ist dies nicht möglich, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises verlangen. Wenn dies aufgrund der Art des Mangels unverhältnismäßig ist, insbesondere wenn der Mangel ohne unnötige Verzögerung behoben werden kann, hat der Käufer das Recht, den Mangel kostenlos zu beseitigen.

Wenn der Käufer nicht von dem Vertrag zurücktritt oder sein Recht auf Lieferung eines mangelfreien Produkts ausübt, auf Austausch seiner Komponente oder auf Reparatur, kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Der Käufer hat auch dann Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass, wenn der Verkäufer ihm keine mangelfreien Produkte liefern, seine Komponente nicht austauschen oder das Produkt nicht reparieren kann, oder wenn der Verkäufer die Korrektur nicht innerhalb einer angemessenen Frist vornimmt oder die Korrektur dem Verbraucher erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde.

Wenn ein Mangel innerhalb von zwölf Monaten nach der Übernahme auftritt, wird davon ausgegangen, dass die Sache bereits bei der Übernahme mangelhaft war.

Artikel 6

Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die eine wesentliche oder unwesentliche Vertragsverletzung darstellen.

Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die einen wesentlichen oder unwesentlichen Verstoß gegen den Vertrag darstellen, gilt für Mängel der Ware, die innerhalb von 24 Monaten nach Übernahme auftreten, und zwar für Mängel, für die die Haftung für die Qualität bei Übernahme gemäß Artikel 5 nicht geltend gemacht wird. Ein Mangel gilt als wesentliche Vertragsverletzung, wenn der Käufer den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn er den Mangel bei Vertragsabschluss vorhergesehen hätte. In allen anderen Fällen handelt es sich um einen Mangel, der keine wesentliche Vertragsverletzung darstellt. Wenn ein Mangel eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, hat der Käufer das Recht, entweder eine neue Sache zu verlangen, eine Reparatur, angemessenen Preisnachlass oder vom Vertrag zurückzutreten (mit dem Recht auf volle Rückerstattung des Kaufpreises).

Wenn der Mangel eine unwesentliche Vertragsverletzung darstellt, hat der Käufer das Recht auf Mängelbeseitigung oder eine angemessene Preisminderung.  

Das Recht des Käufers auf Lieferung eines mangelfreien neuen Gegenstands, Austausch von Teilen, Preisnachlass oder Rücktritt vom Vertrag besteht unabhängig von der Art des Mangels, wenn der Käufer den Gegenstand aufgrund wiederholter Mängel nach der Reparatur nicht ordnungsgemäß nutzen oder aufgrund einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß nutzen kann.

Der Verkäufer haftet nicht für Mängel in folgenden Fällen:

Wenn der Mangel zum Zeitpunkt der Übernahme vorhanden ist und für diesen Mangel ein Preisnachlass vereinbart wurde, wenn es sich um gebrauchte Ware handelt und der Mangel dem Maß an Gebrauch oder Abnutzung entspricht, das die Ware bei der Übernahme durch den Käufer aufwies, wenn der Mangel durch die normale Nutzung der Ware verursacht wurde oder aus der Beschaffenheit der Sache folgt (z.B. Ablauf der Lebensdauer), wenn der Mangel vom Käufer verursacht wurde und durch unsachgemäße Verwendung, Lagerung, Wartung, Eingriffe des Käufers oder mechanische Beschädigung entstanden ist, wenn der Mangel aufgrund eines äußeren Ereignisses entstanden ist, das außerhalb des Einflusses des Verkäufers liegt.

Die Garantie gilt nicht für:
-Mängel, die durch unsachgemäße Installation verursacht wurden
-Mängel, die durch mangelnde Kenntnisse bei der Bedienung des Geräts verursacht wurden
-Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, d.h. Behandlung entgegen der Bedienungsanleitung und Nichteinhaltung der dort genannten Anweisungen, die für den Betrieb der Maschine wichtig sind, verursacht wurden
-Mängel, die durch unsachgemäße Handhabung/zerbrochene Geräteteile, beschädigt aufgrund von Stürzen, etc. verursacht wurden/
-Mängel, die durch unsachgemäße Verwendung des Produkts für andere als die vorgesehenen Zwecke verursacht wurden
-Mängel, die durch unsachgemäße Eingriffe in die Maschine/ durch normalen Verschleiß verursacht wurden
-Mängel, die durch das Mahlen von wenig gerösteten Kaffeebohnen entstanden sind
-Mängel, die durch die Aufstellung der Maschine in einer Umgebung mit einer Temperatur unter 0 Grad Celsius entstanden sind.

Der Verkäufer ist verpflichtet, den Verbraucher über die Abwicklung der                        Reklamation zu informieren.

Am Ende des Reklamationsverfahrens ist der Verkäufer verpflichtet, dem Verbraucher eine Bestätigung über das Datum und die Art der Abwicklung der Reklamation auszustellen, einschließlich einer Bestätigung über durchgeführte Reparaturen und der Dauer der Reparaturzeit sowie gegebenenfalls einer schriftlichen Begründung für die Ablehnung der Reklamation.

Artikel 7

Die Kosten für Reklamationen und Streitbeilegung.

Wenn eine Reklamation als berechtigt anerkannt wird, hat der Käufer das Recht, die vernünftig angefallenen Kosten im Zusammenhang mit der Geltendmachung seines Rechts erstattet zu bekommen.

Falls der Verkäufer die Reklamation als unbegründet ablehnt, kann der Käufer oder auf gegenseitige Vereinbarung auch beide Parteien einen Gerichtsgutachter aus dem Fachgebiet hinzuziehen und eine unabhängige fachliche Bewertung des Mangels anfordern.

Falls keine Einigung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer erzielt werden kann, kann der Käufer sich an bestehende außergerichtliche Systeme zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten oder gegebenenfalls an das zuständige Gericht wenden.

Artikel 8

Die Vertragsqualitätsgarantie.

Wenn der Verkäufer über seine gesetzlichen Verpflichtungen hinaus eine Qualitätsgarantie gewährt hat, erfolgt deren Geltendmachung gemäß dieser Reklamationsordnung, sofern die Bestätigung der Verpflichtungen des Verkäufers aus mangelhafter Leistung (Garantieschein) oder der Vertrag nichts anderes vorsehen.

Diese Reklamationsordnung tritt am 6. Januar 2023 in Kraft.

Reklamationsordnung der Rausch Café Trade s.r.o.
Mit Sitz in: Mirovická 1118/27, 18200 Praha 8.
IČ: 03283216, DIČ: CZ03283216, 
www.kava.musetti.cz
Betriebsstätte: Na Dolíku 14/2a, 18400 Praha 8.

Menü

WhatsApp

Einstellungen

Erstellen Sie ein kostenloses Konto, um Wunschlisten zu verwenden.

anmelden

Erstellen Sie ein kostenloses Konto, um beliebte Artikel zu speichern.

anmelden